Marktgemeinderat


Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Er führt in den Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.

Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern. Diese werden in ehrenamtlicher Eigenschaft auf die Dauer von sechs Jahren berufen.
Ihre Zahl, einschließlich des zweiten und dritten Bürgermeisters, beträgt in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern 16.

Die aktuelle Wahlperiode 2020 bis 2026 begann am 01. Mai 2020. Im neuen Marktgemeinderat sitzen nun der erste Bürgermeister und die 16 Marktgemeinderäte, welche bei der Kommunalwahl am Sonntag, den 15.03.2020  gewählt wurden.

Die Zahl der Marktgemeinderäte bemisst sich nach den Einwohnern in Rotthalmünster. Zum maßgebenden Zeitpunkt (30.06.2019) hatte der Markt 4.995 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Obwohl die Einwohnerzahl auch schon im Jahr 2018 unter die "magische" Grenze von 5.000 Einwohner gefallen ist,  konnten die wahlberechtigten Bürger bei der Kommunalwahl 2014 20 Gemeinderatsmitglieder wählen, da eine Verringerung der Mitglieder gem. Gesetz erst auf die übernächste Wahlzeit - die Amtszeit 2020 - 2026 -  fällt.

Die nachfolgenden Seiten geben Auskunft über den derzeitigen Marktgemeinderat, dessen Mitglieder, die Ausschüsse usw. Außerdem ist auch ein Blick in die Vergangenheit möglich.


Bürgermeister und Stellvertreter


 

 


Marktgemeinderatsmitglieder

(alphabetisch)


 

 

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